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Bauen und Wohnen

Sturmschäden nur provisorisch beheben

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Foto: J. Fälchle/Fotolia.com

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Der Sturm „Friederike“ ließ vergangene Woche Bäume wie Streichhölzer umknicken und legte den gesamten Fernverkehr der Bahn lahm, auch zahlreiche Ein- und Mehrfamilienhäuser kamen nicht ungeschoren davon. Die gute Nachricht: Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel Schäden am Haus wie etwa abgedeckte Dächer. Das gilt ebenfalls für Beschädigungen durch umgefallene Bäume und auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und der Fußboden ruiniert ist.Schäden sollten Hausbesitzer jedoch vorerst nur provisorisch beheben. Erst nach Absprache mit der Versicherung darf die eigentliche Reparatur starten. Sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Zugleich sollte man aber Schäden so gering wie möglich halten und Folgeschäden vorbeugen. Man spricht hierbei von der Schadenminderungspflicht.Das bedeutet konkret: Zerstörte Fenster etwa sollten provisorisch abgedichtet werden, damit kein Regenwasser ins Haus eindringt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Herumliegende Teile wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen dürfen auch weggeräumt werden. Sonst könnten Winde sie erneut anheben. Dabei sollten Betroffene aber immer riskante Rettungsversuche vermeiden.Versicherte sollten den Schaden direkt der Versicherung melden – und möglichst mithilfe von Fotos dokumentieren, raten die Verbraucherzentralen. Der GDV rät, die Einrichtung vorsorglich regelmäßig zu fotografieren und alle Kaufbelege wichtiger Anschaffungen aufzubewahren. So kann der Versicherte einfacher eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen.

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